Bluthochdruck ist ein zentraler Risikofaktor für Herzerkrankungen, Nierenschäden und Schlaganfall. Bluthochdruck liegt vor, wenn die Blutdruckwerte in Ruhe über 140/ 90 mmHg liegen. Oft verursacht Bluthochdruck keine Beschwerden. Daher ist es wichtig, dass Sie durch regelmäßige Kontrollen einen Bluthochdruck zeitnah erkennen und behandeln lassen.
Die Koronare Herzerkrankung (KHK) ist die führende Todesursache in Deutschland. Bei einer Koronaren Herzerkrankung kommt es zur Verengung oder zum Verschluss von Herzkranzgefäßen. Minderdurchblutung und Herzinfarkt sind typische Folgen. Brustenge (Angina pectoris) und Atemnot bei Belastung sind häufig Zeichen für eine solche Minderdurchblutung. Rechtzeitiges Erkennen und Behandeln von Risikofaktoren kann die Erkrankung verhindern und das Auftreten hinauszögern.
In der Sprechstunde für Kardio- Onkologie werden Patienten betreut, welche an einer Krebserkrankungen leiden und zugleich bereits eine Herz- und/ oder Blutgefäßerkrankung bzw. ein Risiko für eine solche Erkrankung haben.
Der behandelnde Onkologe kann Patienten zur Mitbehandlung in die Kariologie verweisen. Das Ziel dieser Mitbehandlung ist eine Reduzierung des Risikos einer Herzerkrankung während der Krebstherapie. Der Kardiologe kann die Herzfunktionen beurteilen und ggf. behandeln – vor, während und nach einer Krebstherapie.
Eine Herzinsuffizienz/ Herzschwäche/ Herzmuskelschwäche ist eine ernsthafte Erkrankung des Herzens. Die Schwächung des Herzmuskels führt zu einer verminderten Blutversorgung der Organe. Typische Symptome der Herzinsuffizienz sind u.a.:
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Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.