Ein Checkup / Herz-Kreislauf-Check dient in der Kardiologie dazu, Ihr individuelles Risiko zu ermitteln und Ihnen ggf. Empfehlungen für Verhaltensänderungen/ Therapiemöglichkeiten zu unterbreiten. Durch Vorbeugung kann die Gefahr einer Herz-Kreislauf- Erkrankung vermindert bzw. das Auftreten einer solchen Erkrankung verhindert werden.
Bluthochdruck ist ein zentraler Risikofaktor für Herzerkrankungen, Nierenschäden und Schlaganfall. Bluthochdruck liegt vor, wenn die Blutdruckwerte in Ruhe über 140/ 90 mmHg liegen. Oft verursacht Bluthochdruck keine Beschwerden. Daher ist es wichtig, dass Sie durch regelmäßige Kontrollen einen Bluthochdruck zeitnah erkennen und von Experten/ Kardiologen behandeln lassen.
Die Koronare Herzerkrankung (KHK) ist die führende Todesursache in Deutschland. Bei einer Koronaren Herzerkrankung kommt es zur Verengung oder zum Verschluss von Herzkranzgefäßen. Minderdurchblutung und Herzinfarkt sind typische Folgen. Brustenge (Angina pectoris) und Atemnot bei Belastung sind häufig Zeichen für eine solche Minderdurchblutung. Rechtzeitiges Erkennen und Behandeln von Risikofaktoren durch eine Kardiologin/ einen Kardiologen kann die Erkrankung verhindern und das Auftreten hinauszögern.
Herzrhythmusstörungen sind oft sehr beunruhigend und treten recht häufig auf. Es gibt verschiedene Typen von Rhythmusstörungen – gutartige und gefährliche. Eine spezifische Diagnostik ist unbedingt notwendig, so dass Sie eine gezielte Therapieentscheidung treffen können. Für viele Rhythmusstörungen stehen heute in der Kardiologie gute Behandlungsmethoden zur Verfügung.
In der Sprechstunde für Kardio- Onkologie werden Patienten betreut, welche an einer Krebserkrankungen leiden und zugleich bereits eine Herz- und/ oder Blutgefäßerkrankung bzw. ein Risiko für eine solche Erkrankung haben.
Der behandelnde Onkologe kann Patienten zur Mitbehandlung in die Kardiologie verweisen. Das Ziel dieser Mitbehandlung ist eine Reduzierung des Risikos einer Herzerkrankung während der Krebstherapie. Die Kardiologin/ der Kardiologe kann die Herzfunktionen beurteilen und ggf. behandeln – vor, während und nach einer Krebstherapie.
Funktionelle Störungen von Herzklappen können die Pumpleistung des Herzens reduzieren. Veränderungen an Herzklappen können u.a. durch Verkalkungen, Entzündungen, Verschleiß und im Rahmen eines Herzinfarktes auftreten. Auch angeborene Veränderung kommen vor. Typische Symptome einer Herzklappenerkrankung können eingeschränkte Belastbarkeit und Luftnot bei Belastung sein. Mit dem Stethoskop können dem Kardiologen Herzgeräusch auffallen. Zudem wird typischerweise eine Echokardiografie durchgeführt. So kann die Kardiologin/ der Kardiologe über eine Therapienotwendigkeit (bis hin zum operativen Herzklappenersatz) entschieden.
Eine Herzinsuffizienz/ Herzschwäche/ Herzmuskelschwäche ist eine ernsthafte Erkrankung des Herzens. Die Schwächung des Herzmuskels führt zu einer verminderten Blutversorgung der Organe. Typische Symptome der Herzinsuffizienz sind u.a.:
Als Sportkardiologen arbeiten wir fachübergreifend an der Schnittstelle zwischen Kardiologie, Sportpraxis und Leistungsphysiologie. Dabei begleiten wir Sie mit praktisch-medizinischem Know-how in folgenden Themenbereichen:
Eine Echokardiographieuntersuchung und Labortests werden hier in der Kardiologie zur Differentialdiagnose initial eingesetzt.
In unserer kardiologischen Praxis bieten wir qualifizierte ärztliche Zweitmeinungen für Patienten mit Herzerkrankungen an. Eine Zweitmeinung in der Kardiologie, auch als „second opinion“ bekannt, ermöglicht eine umfassende Überprüfung der Diagnose und die bestmögliche Behandlungssicherheit.
In unserer Kardiologie-Praxis heißen wir internationale Patienten herzlich willkommen. Mit großer Hingabe unterstützt unser Empfangsteam Menschen aus aller Welt bei sämtlichen Formalitäten rund um den Zugang zu medizinischer Hilfe in unserer Einrichtung.
Ein ärztliches Gutachten spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung des Gesundheitszustands eines Patienten. Dieses Gesundheitsprüfung dient als wissenschaftliche Basis für rechtliche Entscheidungen, wenn qualifizierter medizinischer Sachverstand gefragt ist.
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Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.