Kardiologie München | KiB – Kardiologie in Bogenhausen/ Dr. med. Michael Dreher

DR. MED. MICHAEL DREHER

Kardiologie | Innere Medizin | Intensivmedizin

Dr. Dreher ist Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie und verfügt über die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin.
Durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie wurden ihm die Zusatzqualifikationen „Interventionelle Kardiologie“, „Herzinsuffizienz“ sowie „Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin“ verliehen.
Er verfügt über die Fachkunden in Herzschrittmacher- und ICD-Therapie (DGK). Des Weiteren ist er als Oberarzt in der München Klinik langjähriger Anwender für minimal invasiven Aortenklappenersatz (TAVI).

Philosophie

Als langjähriger Oberarzt in der München Klinik strebe ich danach, Patienten mit akuten kardiologischen Krankheitsbildern in bester Qualität und nach dem neuesten Stand der Wissenschaft zu helfen. In der Kardiologischen Gemeinschaftspraxis KiB – Kardiologie in Bogenhausen habe ich die Möglichkeit, ein länger fortbestehendes Arzt-Patienten-Verhältnis aufzubauen um meine Patienten bestmöglich ambulant versorgen und präventiv beraten zu können. Durch meine Facharztausbildung am Universitätsklinikum Düsseldorf sowie durch meine oberärztlichen Tätigkeiten an den Städtischen Kliniken in Wiesbaden und München konnte ich vielfältige Erfahrungswerte sammeln, welche ich für die optimale Patientenversorgung nutze. Ich halte gut etablierte Schnittstellen von der kardiologischen Praxis zur hausärztlichen Versorgung sowie zu stationären Klinikeinrichtungen für wesentlich, um Patienten nachhaltig helfen und das Risiko für zukünftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen vermindern zu können. Die jeweilige Diagnostik und Therapie orientiert sich hierbei ganz an den individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen der Patienten.

Zur Person

Dr. Dreher ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).

Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.