Herzklappenerkrankung/ Herzklappenfehler München

Warum sind Herzklappen für die Funktion des Herzens so essenziell?

Um die Funktion der Herzklappen und die Probleme bei deren Funktionsverlust zu verstehen, ist es wichtig, sich vorab die Anatomie zu veranschaulichen:

 

Der Vorhof (Atrium) wird von der Kammer (Ventrikel) durch jeweils eine atrio-ventrikuläre Segelklappe (AV-Klappe) getrennt. Dabei wird die linksseitige Segelklappe Mitralklappe (zwei Segel) und die rechtsseitige Trikuspidalklappe (drei Segel) genannt.

Die Kammern (Ventrikel) wiederum werden von den großen Gefäßen durch Taschenklappen getrennt. Die Aortenklappe trennt dabei die linke Kammer von der Aorta (Hauptschlagader – Systemkreislauf) und die Pulmonalklappe trennt die rechte Kammer von der Pulmonalarterie (Lungenschlagader – Lungenkreislauf).

Auf diese Weise garantieren die Klappen einen gerichteten, durch einen Druckgradienten gesteuerten, Blutfluss. Somit ist eine Synchronisation des rechten Herzens (Lungenkreislauf) und linken Herzens (Systemkreislauf) gesichert, die für die Herzfunktion essenziell ist.

Wie entstehen Herzklappenerkrankungen?

Erworbene (z.B. Herzinsuffizienz, degenerativ/verkalkt) und angeborene (z.B. Fehlen eines Segels/Anteils einer Klappe) Ursachen können die Klappenintegrität beeinträchtigen und damit eine zusätzliche Belastung für den jeweils betroffenen, vorgeschalteten Teil des Herzens bedeuten.

 

Bei einer Insuffizienz (Undichtigkeit – Klappe schließt nicht mehr komplett) kommt es in der Auswurfphase des Herzens zum Rückstrom des Blutes und somit zur erhöhten Volumenbelastung des Herzens.

Bei einer Stenose (Verengung – Klappe öffnet nicht mehr adäquat) kommt es zur verstärkten Druckbelastung des Herzens.

Auf diese unphysiologische Volumen- oder Druckbelastung reagiert das Herz kompensatorisch mit einer Vergrößerung der Herzstrukturen, die über einen langen Zeitraum u.U. zur Herzinsuffizienz (Herzschwäche) führen können.

 

Die häufigsten Klappenerkrankungen sind dabei die Aortenstenose und die Mitralklappeninsuffizienz.

Wie machen sich Herzklappenerkrankungen bemerkbar?

Vor allem im „dekompensierten“ Stadium deckt sich die Symptomatik bei Klappenerkrankungen oft mit der Herzinsuffizienz/-schwäche. Dazu zählen beispielsweise das Auftreten von Schwindel, Synkopen (kurzzeitiger Bewusstseinsverlust) und eingeschränkter Leistungsfähigkeit.

Ein starker Rückstau des Blutes in den Lungenkreislauf kann zu einem Lungenödem (Flüssigkeit in der Lunge), bei Rückstau in den Systemkreislauf zu peripheren Ödemen (z.B. Knöchelödeme) und Belastungsdyspnoe (verstärkte Atemanstrengung unter Belastung) führen. Außerdem können Brustschmerz (Angina pectoris) und Herzrhythmusstörungen auftreten.

Wie werden Erkrankungen der Herzklappen diagnostiziert und behandelt?

Die Diagnose stellen wir in der KiB – Kardiologie in Bogenhausen v.a. über die Auskultation (Stethoskop) von spezifischen Herzgeräuschen und zur Sicherung der Diagnose mittels der Echokardiographie (Herzultraschall). Dabei können wir mit Hilfe des sogenannten (Farb-)dopplers den Blutstrom objektivieren und quantifizieren, um anhand der festgestellten Graduierung der Herzklappenerkrankung eine optimale Therapie abzuleiten.

Zur symptomatischen Behandlung der Herzinsuffizienzsymptomatik und zum Schutz des Herzens bedienen wir uns der medikamentösen Therapie.

 

Außerdem gibt es an größeren Zentren folgende Möglichkeiten:

Die interventionelle Therapie (Herzkatheter, Zugang meistens über die Gefäße in der Leiste) macht es möglich, einen minimalinvasiven Klappenersatz durchzuführen (z.B. Einsatz einer TAVI bei Aortenstenose) oder bestimmte Devices einzusetzen, die die Problematik verbessern (z.B. MitraClip bei Mitralklappeninsuffizienz)

Bei komplexeren anatomischen Verhältnissen kann auch eine operative Therapie nötig sein. Dabei steht für die Herzchirurgen die Klappenrekonstruktion im Vordergrund, aber auch ein Klappenersatz (biologisch oder mechanisch) ist möglich.

Schreiben Sie uns!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin online:

Wir rufen auch gerne zurück und beantworten Ihre Fragen.

Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).

Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.