Rhythmusstörung / Herzrhythmusstörung München

Was sind Rhythmusstörungen/ Herzrhythmusstörungen?

Der Begriff Herzrhythmusstörungen umfasst eine Gruppe von Erkrankungen des Erregungsbildungs- und leitungssystems des Herzens, im Prinzip also dem „Stromkreis“ des Herzens. Dieser besteht aus folgenden Komponenten: Sinusknoten, AV-Knoten, His-Bündel, Tawara-Schenkel, Purkinje-Fasern. Der Sinusknoten ist dabei für die Erregungsbildung (Taktgeber), der AV-Knoten für die Erregungsüberleitung von den Vorhöfen auf die Kammern und die restlichen Komponenten für die Erregungsleitung zuständig. Dabei kann der Rhythmus des Herzens auf unterschiedliche Art und Weise beeinträchtigt sein.

Schlägt das Herz zu langsam, spricht man von bradykarden Herzrhythmusstörungen, z.B. im Rahmen der sogenannten Sinusbradykardie.

Ist der Herzschlag hingegen zu schnell, spricht man von tachykarden Herzrhythmusstörungen. Hierunter zählen beispielsweise das Vorhofflimmern, Vorhofflattern oder die ventrikuläre Tachykardie.

Ist die Überleitung der Erregung vom Vorhof (Atrium) auf die Kammern (Ventrikel) gestört, so spricht man von einem AV-Block, der je nach Ausprägung in drei Graduierungsstufen eingeteilt werden kann.

 

Auch „Extraschläge“, die unter Umständen als Herzstolpern gespürt werden können, werden zu den Herzrhythmusstörungen gezählt. Hierbei unterscheidet man zwischen Extraschlägen aus der Kammer, sogenannte VES (ventrikuläre Extrasystolen) und aus den Vorhöfen, sogenannte SVES (supraventrikuläre Extrasystolen).

Wie machen sich Herzrhythmusstörungen bemerkbar?

Herzrhythmusstörungen können symptomlos verlaufen und dadurch lange Zeit unentdeckt bleiben (z.B. paroxysmales Vorhofflimmern, welches intermittierend auftritt).

Bemerkbar macht sich häufig ein Herzstolpern (Palpitationen) oder ein Herzrasen (Tachykardie). Durch die Auswirkungen der Erregungsproblematik auf die Herzmechanik, kann es zu Herzinsuffizienzsymptomen oder Schwindel kommen.

Warum ist es wichtig, Herzrhythmusstörungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln?

Das allseits bekannte Vorhofflimmern und die daraus resultierende, desynchronisierte Herzmechanik, gilt als einer der größten Risikofaktoren für die Entwicklung eines ischämischen Schlaganfalls (Schlaganfall durch Verschluss eines oder mehrerer Gefäße im Gehirn).

Es kommt zu Verwirbelungen des Blutes im linken Vorhof (bzw. im linken Herzohr), wobei durch Gerinnung des Blutes ein Thrombus entsteht. Dieser kann sich nun lösen und embolisch über die Haupt- und schließlich die Halsschlagader, Gefäße im Gehirn verschließen. Bei rechtzeitiger Diagnose dieser weit verbreiteten Herzrhythmusstörung kann eine adäquate medikamentöse Prophylaxe durch Antikoagulation (Blutverdünnung) einen Schlaganfall effektiv verhindern.

 

Einen ebenso hohen Bekanntheitsgrad hat der plötzliche Herztod, ausgelöst durch HRST (Torsade-de-pointes-Tachykardien, VF, VT). Hierbei kann es u.U. zur Notwendigkeit einer Schrittmacher-oder ICD (Defibrillator)- Implantation kommen.

Mein Herz tanzt aus der Reihe – was nun?

Mit Hilfe des Ruhe-EKGs können wir bereits ein breites Spektrum an Herzrhythmusstörungen innerhalb von 2-3 Minuten detektieren. Um die Diagnostik auszuweiten, kann darüber hinaus ein Belastungs-EKG (v.a. bei belastungsinduzierten Herzrhythmusstörungen) hilfreich sein. Um beispielsweise Extraschläge (VES, SVES) zu objektivieren und quantifizieren, führen wir in der KiB tagtäglich Langzeit-EKGs (meistens über 24 Stunden) durch.

Aus den Auswertungen und Ergebnissen leiten wir eine optimale Behandlung der Herzrhythmusstörungen ab. Sogenannte Antiarrhythmika stehen uns im Sinne der medikamentösen Therapie zur Verfügung. Bei manchen Herzrhythmusstörungen kann auch eine ambulante/stationäre Elektrotherapie (Kardioversion)notwendig werden, um das Herz wieder in den richtigen Rhythmus (Sinusrhythmus) zu bringen.

 

Sollte es notwendig werden, eine Schrittmacher- oder ICD-Implantation in einem dafür vorgesehenen Zentrum durchzuführen, begleiten wir Sie auch hier gerne auf Ihrem Weg. Die notwendigen Auslese- und Überprüfungsgeräte machen es uns in der KiB gemeinsam mit der vorhandenen Expertise möglich, Ihnen in einer dafür speziell eingerichteten Sprechstunde eine optimale Nachsorge zu bieten.

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Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).

Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.