Gesundheitsprüfung / Ärztliches Gutachten

Was muss bei der Begutachtung in der Kardiologie beachtet werden?

Unser ärztliches Team bringt das notwendige Fachwissen und die medizinischen Fähigkeiten mit, um Herzkrankheiten sachgerecht zu begutachten. Dazu zählen eine umfassende Anamnese, eine vollständige klinische Untersuchung sowie fundierte Kenntnisse über verschiedene Krankheitsbilder, Untersuchungsmethoden und Funktionsprüfungen in der Kardiologie.

Die Gutachter müssen zudem die versicherungsrechtlichen Aspekte ihres Auftrags verstehen und in die Bewertung einbeziehen, um ein kompetentes und fundiertes kardiologisches Gutachten zu erstellen.

Zu welchen Herzerkrankungen werden Gutachten typischerweise erstellt?

Neben der allgemeinen Bemessung von Funktionsstörungen des Herzens werden u.a. Gutachten zu folgenden Herzkrankheiten erstellt:

  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Arterielle Hypertonie
  • Aortenklappenstenose
  • Aortenklappeninsuffizien
  • Mitralstenose
  • Mitralinsuffizienz
  • Trikuspidalklappenstenose
  • Trikuspidalklappeninsuffizienz
  • Pulmonalklappenstenose
  • Pulmonalklappeninsuffizienz
  • Kardiomyopathien

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Unser ärztliches Team prüft nach Bedarf relevante kardiologische Erkrankungen sowie Funktionsstörungen und erstellt im Anschluss ein Final- bzw. Kausalitätsgutachten. Dabei werden alle gutachterlichen Klassifikationen, Kriterien und Einstufungen (z.B. GdB, MdE, Invalidität) berücksichtigt. Gutachten u.a. für folgende Versicherungszweige/ Bereiche werden angeboten:

  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht

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FAQs

– Häufig gestellte Fragen

Ein ärztliches Gutachten ist eine schriftliche, fachärztliche Beurteilung des Gesundheitszustands eines Patienten. Es dient als objektiver Nachweis gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Behörden, Versicherungen oder Arbeitgebern. Ein Gutachten basiert immer auf einer gründlichen medizinischen Untersuchung und beinhaltet eine detaillierte Einschätzung der körperlichen Belastbarkeit, möglicher Erkrankungen und Risikofaktoren.

Im Bereich der Kardiologie ist das ärztliche Gutachten besonders wichtig, da Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die allgemeine Gesundheit haben können.

Ein ärztliches Gutachten kann in vielen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Berufliche Anforderungen: Für bestimmte Berufe, wie Berufskraftfahrer, Piloten oder Taucher, ist ein Nachweis über die Herzgesundheit notwendig.

  • Versicherungen: Bei Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen wird oft ein aktuelles ärztliches Gutachten gefordert.

  • Behördliche Anforderungen: Für Führerscheinprüfungen oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis bei Vorerkrankungen.

  • Sportmedizinische Freigaben: Bei Leistungssportlern oder ambitionierten Hobbysportlern.

  • Medizinische Fragestellungen: Zur Beurteilung der Belastbarkeit bei bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Ein ärztliches Gutachten sollte von einem Facharzt mit entsprechender Spezialisierung erstellt werden. Im Bereich der Herzgesundheit ist ein Kardiologe der geeignete Ansprechpartner. Durch seine Erfahrung und die moderne Diagnostik kann er eine zuverlässige und fundierte Beurteilung abgeben.

Damit ein ärztliches Gutachten erstellt werden kann, führt der Kardiologe verschiedene Untersuchungen durch. Dazu zählen:

  • Anamnese: Detaillierte Erfassung der Krankengeschichte und Risikofaktoren.

  • Körperliche Untersuchung: Allgemeiner Gesundheitscheck mit Schwerpunkt Herz-Kreislauf-System.

  • EKG (Elektrokardiogramm): Analyse der elektrischen Herzaktivität.

  • Belastungs-EKG: Untersuchung der Herzfunktion unter körperlicher Belastung.

  • Echokardiographie: Ultraschalluntersuchung des Herzens zur Beurteilung von Struktur und Funktion.

  • Langzeit-EKG: Aufzeichnung der Herzaktivität über 24 Stunden.

  • Langzeit-Blutdruckmessung: Ermittlung von Blutdruckwerten im Alltag.

  • Laboruntersuchungen: Blutwerte, Blutfette, Blutzucker und weitere Parameter.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bilden die Grundlage für das ärztliche Gutachten.

Ein ärztliches Gutachten ist klar strukturiert und umfasst in der Regel:

  1. Patientendaten: Name, Geburtsdatum, Anlass der Untersuchung.

  2. Fragestellung: Grund für das Gutachten (z. B. Berufstauglichkeit, Versicherungsprüfung).

  3. Untersuchungsbefunde: Ergebnisse aller durchgeführten Tests.

  4. Diagnose: Zusammenfassung der medizinischen Erkenntnisse.

  5. Beurteilung: Fachärztliche Einschätzung zur Belastbarkeit und Prognose.

  6. Empfehlungen: Eventuelle Therapien, Kontrollen oder Einschränkungen.

Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Erstgespräch: Besprechung des Anliegens und der medizinischen Vorgeschichte.

  2. Untersuchungen: Durchführung aller erforderlichen Tests.

  3. Auswertung: Zusammenfassung und Analyse der Ergebnisse.

  4. Gutachtenerstellung: Schriftliche Dokumentation.

  5. Abschlussgespräch: Besprechung des Gutachtens mit dem Patienten.

Die Dauer hängt vom Umfang der notwendigen Untersuchungen ab. In der Regel sollte man einen halben Tag für die Untersuchungen einplanen. Die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Untersuchungen und dem Anlass des Gutachtens. Während gesetzliche Krankenkassen bestimmte Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, müssen individuelle Gutachten meist privat abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten häufig je nach Vertragsbedingungen.

Ein ärztliches Gutachten bietet viele Vorteile:

  • Rechtliche Absicherung: Offizielles Dokument für Behörden, Arbeitgeber oder Versicherungen.

  • Transparenz: Klare Übersicht über den eigenen Gesundheitszustand.

  • Prävention: Frühzeitige Erkennung von Risikofaktoren.

  • Vertrauen: Sicherheit im beruflichen und privaten Umfeld.

  • Individuelle Beratung: Empfehlungen zu Prävention und Therapie.

Ein ärztliches Gutachten ist insbesondere sinnvoll für:

  • Personen mit chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Patienten mit familiärer Vorbelastung

  • Berufstätige mit hohen körperlichen oder psychischen Anforderungen

  • Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss

  • Sportler, die ihre Leistungsfähigkeit überprüfen lassen möchten

Gesunheitsprüfung / Ärztliches Gutachten

Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).

Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.