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Ab Anfang 2025 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten bequem und sicher in einer Elektronischen Patientenakte (ePA für alle) zu verwalten. Diese digitale Akte ermöglicht es Ihnen, alle relevanten Informationen zu Ihrer Gesundheit an einem Ort zu speichern und jederzeit darauf zuzugreifen – schnell, einfach und datensicher.
Was ist die Elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist eine digitale Sammlung Ihrer medizinischen Informationen, die Ihnen und Ihrem Arzt jederzeit zur Verfügung steht. Sie enthält Daten wie Befunde, Diagnosen, Arztberichte, Laborergebnisse und Medikationspläne. Diese Informationen können über Ihre Elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder eine spezielle App auf Ihrem Smartphone abgerufen werden.
Im Gegensatz zur klassischen Papierakte ist die ePA immer aktuell, sicher und leicht zugänglich – sowohl für Sie als auch für Ärzte, Therapeuten und Apotheker, die Ihre Gesundheitsversorgung betreuen.
Vorteile der Elektronischen Patientenakte
Wie funktioniert die Elektronische Patientenakte?
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre persönlichen Gesundheitsdaten in der ePA sind sicher und werden ausschließlich auf den Servern des deutschen Gesundheitssystems gespeichert. Sie selbst haben jederzeit die Kontrolle darüber, wer Ihre Daten einsehen kann. Ärzte, die Ihre Daten benötigen, müssen Ihre Zustimmung erhalten, um auf die Akte zugreifen zu können.
Wie kann ich die Elektronische Patientenakte nutzen?
Um die ePA zu nutzen, benötigen Sie eine Elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie eine App, die mit der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens verbunden ist. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und helfen Ihnen, Ihre digitale Patientenakte einzurichten.
Falls Sie noch Fragen zur ePA haben oder Unterstützung bei der Nutzung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre ePA einfach und sicher nutzen können.
Fazit
Die Elektronische Patientenakte ist ein entscheidender Schritt hin zu einer modernen, papierlosen und effizienteren Gesundheitsversorgung. Sie ermöglicht eine bessere Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und sorgt für eine schnelle und präzise Behandlung. Schützen Sie Ihre Gesundheitsdaten und machen Sie den nächsten Schritt in eine digitale Zukunft – mit der Elektronischen Patientenakte.
DR. MED. RONALD BEYER
Kardiologie | Innere Medizin | Sportmedizin
DR. MED. THERESA LUHMANN
Kardiologie | Innere Medizin | Notfallmedizin
Mo: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
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Di: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
Mi: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
Do: | 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr |
Fr: | 08:30–13:00 Uhr |
Hinweis Terminpraxis: Untersuchungs- und Arzttermine erhalten Sie bei uns nur nach Vereinbarung. Sie können jederzeit einen Termin bei erfahrenen Kardiologen hier online vereinbaren oder uns per E-Mail erreichen, während der Sprechzeiten auch telefonisch.
Kurzfristige Termine sind für Kassenpatienten auch im Rahmen der Hausarztvermittlung möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier bzw. erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.
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Ein Kardiologie Check Up ab 35 wird ab dem 36. Lebensjahr empfohlen. Bei Vorliegen von Risikofaktoren ist es essenziell, regelmäßig eine Kardiologin oder einen Kardiologen in München zu konsultieren, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen.
Für bestimmte Laborabnahmen in der Kardiologie, sollten Sie nüchtern sein. Es ist empfehlenswert, dies vorher mit dem Fachpersonal Ihres Kardiologen in München abzuklären.
Jedes Mal, wenn Sie an einer schwerwiegenden Herzerkrankung oder einer damit verbundenen Erkrankung leiden, benötigen Sie möglicherweise die Aufmerksamkeit eines Kardiologen. Ihre Fähigkeiten und Ausbildung sind für Entscheidungen über Herzkatheterisierung, Ballonangioplastie, Herzchirurgie und andere Eingriffe erforderlich.
Ihr Kardiologe wird Ihre Krankengeschichte überprüfen und eine körperliche Untersuchung durchführen, die möglicherweise die Überprüfung Ihres Blutdrucks, Ihres Gewichts, Ihres Herzens, Ihrer Lunge und Ihrer Blutgefäße umfasst. Während diese Untersuchung einige Probleme diagnostizieren kann, kann Ihr Kardiologe ein EKG, eine Röntgenaufnahme oder eine Blutuntersuchung anordnen. Darüber hinaus können ein ambulantes EKG, ein Echokardiogramm, ein Belastungstest, eine Herzkatheterisierung und/ oder eine nuklearmedizinische Bildgebung erforderlich sein.
Alle gesundheitlichen Folgen sind eine Kombination aus genetischer Veranlagung und Umweltbelastungen. Einige Krankheiten hängen stärker mit der Genetik zusammen, beispielsweise mit der Familienanamnese, andere Gesundheitszustände sind jedoch nicht wesentlich mit genetischen familiären Veranlagungen verknüpft. Letztendlich können Belastungen oder Umweltfaktoren wie Rauchen, falsche Ernährung und Bewegungsmangel gemildert werden. Die genetische Veranlagung kann jedoch nicht verändert werden. Wenn Sie eine erhebliche genetische Veranlagung haben, sind wir vorsichtiger und wachsamer, um Krankheiten vorzubeugen.
Sie können Ihre Herzgesundheit verbessern, indem Sie sich herzgesund ernähren, sich regelmäßig mäßig bewegen und eine altersgerechte, präventive medizinische Untersuchung auf Risikofaktoren durchführen lassen, bei Bedarf mit Behandlung oder Änderung der Risikofaktoren.
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Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.