DR. MED. MICHAEL ROTH

Kardiologie | Innere Medizin | Angiologie

1957

geboren im schwäbischen Dillingen a.d. Donau

1976 – 1983

Studium der Medizin in Ulm, Tübingen, Stuttgart und Glasgow

1983

Approbation und Promotion (Kinderkardiologie Tübingen)

1983 – 1986

Assistenzarzt in Chirurgie (mit Notarztdienst) und Innere Medizin

1986 – 1987

Wissenschaftlicher Assistent, Medizinische Poliklinik der LMU München, Angiologie (Prof. Dr. F. Spengel)

1987 – 2003

Klinik Augustinum München (Prof. Dr. R.v. Essen, Prof. Dr. M. Block), kardiologische Ausbildung, klinische und wissenschaftliche Tätigkeit mit Vorträgen und Publikationen im In- und Ausland, ab 1992 Oberarzt mit Schwerpunkt Herzkatheterdiagnostik,  Stentimplantation, periphere Gefäßeingriffe, Intensivmedizin, Fortbildungsbeauftragter

1992

Facharzt für Innere Medizin

1996

Facharzt für Kardiologe

2003

Facharzt für Angiologie

seit 2003

Gemeinschaftspraxis für Kardiologie, Angiologie und Sportmedizin mit Dr. Ronald Beyer, Herzkatheterdiagnostik und Stentimplantationen als Belegarzt in der Klinik Augustinum bis 2012

Mitgliedschaften

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
Bund niedergelassener Kardiologen
Deutsche Herzstiftung

 

Verheiratet, 2 erwachsene Kinder

Kontakt

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Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).

Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.