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DR. MED. RONALD BEYER
Kardiologie | Innere Medizin | Sportmedizin
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Hinweis Terminpraxis: Untersuchungs- und Arzttermine erhalten Sie bei uns nur nach Vereinbarung. Sie können jederzeit einen Termin bei erfahrenen Kardiologen hier online vereinbaren oder uns per E-Mail erreichen, während der Sprechzeiten auch telefonisch.
Kurzfristige Termine sind für Kassenpatienten auch im Rahmen der Hausarztvermittlung möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier bzw. erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
In nicht lebensbedrohlichen Fällen/ Notfällen erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVB unter 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen/ Notfälle erreichen den Notruf unter 112.
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Eine DiGA ist eine „Digitale Gesundheitsanwendung“, die von Ärztinnen und Ärzten verschrieben oder von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden kann. Diese Anwendungen sind medizinische Apps oder webbasierte Programme, die Patientinnen und Patienten bei der Diagnose, Behandlung oder Nachsorge unterstützen. In der Kardiologie haben sie in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, da sie Herzpatienten helfen, ihre Erkrankungen besser zu verstehen und ihre Gesundheit aktiv zu managen.
Die Anwendungen müssen strenge Kriterien erfüllen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft werden. Nur wenn sie einen nachweisbaren medizinischen Nutzen haben, können sie als DiGAzugelassen und erstattungsfähig werden.
Digitale Gesundheitsanwendungen in der Kardiologie richten sich an Menschen mit bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch an Personen, die vorbeugend etwas für ihre Herzgesundheit tun möchten. Typische Einsatzbereiche sind:
Patienten mit Bluthochdruck (Hypertonie)
Menschen mit Herzinsuffizienz (Herzschwäche)
Patienten nach einem Herzinfarkt oder Herzoperationen
Personen mit Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern
Gesundheitsbewusste Menschen zur Prävention
Ein Kardiologe kann individuell entscheiden, ob eine DiGA für den jeweiligen Patienten sinnvoll ist und welche App den größten Nutzen bringt.
Eine DiGA arbeitet meist als App auf dem Smartphone oder Tablet. Patientinnen und Patienten können dort Gesundheitsdaten eingeben, ihren Blutdruck oder Puls dokumentieren, Erinnerungen zu Medikamenteneinnahmen erhalten und spezielle Schulungsinhalte nutzen. Einige Anwendungen sind sogar mit Wearables wie Smartwatches kompatibel, die kontinuierlich Herzfrequenz oder Aktivität aufzeichnen.
Die Daten werden anschließend ausgewertet und können dem behandelnden Kardiologen zur Verfügung gestellt werden. So entsteht ein engerer Austausch zwischen Arzt und Patient, was zu einer besseren Therapieeinstellung führen kann.
Der Weg zur DiGA ist klar geregelt:
Beratung durch den Kardiologen: Zunächst bespricht der Arzt oder die Ärztin mit dem Patienten, ob eine digitale Anwendung sinnvoll ist.
Rezept oder Genehmigung: Falls ja, stellt der Kardiologe ein Rezept aus. Alternativ können Patienten bei ihrer Krankenkasse eine DiGA beantragen.
Freischaltcode: Mit dem Rezept oder der Genehmigung erhalten Patienten einen Code, mit dem die App kostenlos genutzt werden kann.
Nutzung und Rückmeldung: Die DiGA wird auf dem Smartphone installiert, genutzt und die Ergebnisse können regelmäßig mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Die Vorteile von Digitalen Gesundheitsanwendungen in der Kardiologie sind vielfältig:
Verbesserte Therapieadhärenz: Apps erinnern an Medikamente oder Kontrolluntersuchungen.
Mehr Eigenverantwortung: Patienten lernen, ihre Werte regelmäßig zu kontrollieren und zu verstehen.
Frühzeitige Warnsignale: Auffällige Werte können schneller erkannt und an den Kardiologen weitergegeben werden.
Bessere Kommunikation: Digitale Schnittstellen erleichtern den Austausch von Daten.
Motivation durch Feedback: Viele DiGA bieten Statistiken, die den Therapieerfolg sichtbar machen.
Gerade bei chronischen Erkrankungen ist es wichtig, dass Patientinnen und Patienten aktiv in ihre Behandlung eingebunden sind – und genau hier setzen DiGA an.
Ein Kardiologe ist die zentrale Ansprechperson, wenn es um den Einsatz einer DiGA geht. Er entscheidet nicht nur, ob eine Anwendung für den individuellen Patienten geeignet ist, sondern begleitet auch deren Nutzung.
Der Arzt wertet die durch die App erhobenen Daten aus, passt die Therapie gegebenenfalls an und beantwortet Fragen des Patienten. So entsteht ein integrativer Ansatz, bei dem digitale und klassische Medizin Hand in Hand gehen.
Ja, sobald eine digitale Anwendung offiziell als DiGA gelistet ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Voraussetzung ist, dass ein Rezept vom Arzt vorliegt oder die Krankenkasse die Anwendung genehmigt hat. Private Krankenversicherungen entscheiden individuell, ob und in welchem Umfang sie die Kosten erstatten.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Keine zusätzlichen finanziellen Belastungen, sofern die App im DiGA-Verzeichnis steht.
Digitale Gesundheitsanwendungen müssen höchste Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören:
DSGVO-Konformität: Alle Patientendaten werden nach europäischen Datenschutzrichtlinien verarbeitet.
Medizinprodukt-Zulassung: Jede DiGA muss als Medizinprodukt geprüft sein.
Transparenz: Nutzer müssen klar nachvollziehen können, welche Daten erhoben und wie sie genutzt werden.
Ein Kardiologe kann Patienten umfassend über die Sicherheitsaspekte informieren und sicherstellen, dass die gewählte Anwendung vertrauenswürdig ist.
Trotz vieler Vorteile gibt es auch Grenzen. Nicht jeder Patient fühlt sich mit der Nutzung digitaler Anwendungen wohl. Ältere Menschen oder Personen ohne Smartphone könnten Schwierigkeiten haben. Auch technische Probleme oder fehlende Internetverbindungen können die Nutzung erschweren.
Darüber hinaus ersetzt eine DiGA niemals die persönliche ärztliche Betreuung. Sie ist vielmehr eine Ergänzung, die den Behandlungserfolg verbessern soll.
Es gibt unterschiedliche Schwerpunkte:
Blutdruck-Apps: Dokumentation und Analyse von Blutdruckwerten.
Herzinsuffizienz-Apps: Unterstützung beim Erkennen von Verschlechterungen.
Reha-Apps: Begleitung nach Herzinfarkt oder Herzoperationen.
Rhythmus-Apps: Erkennung und Kontrolle von Vorhofflimmern.
Ein erfahrener Kardiologe hilft dabei, die richtige Anwendung auszuwählen.
Ja, auch gesundheitsbewusste Menschen können von digitalen Gesundheitsanwendungen profitieren. Apps, die Bewegung, Ernährung oder Stressmanagement fördern, können helfen, das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken.
Das BfArM-DiGA-Verzeichnis listet alle aktuell zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen. Dort können Patienten nachschauen, welche Apps verfügbar und für ihr Krankheitsbild geeignet sind. Ein Gespräch mit dem Kardiologen klärt, welche der Anwendungen individuell sinnvoll ist.
Die meisten Krankenkassen genehmigen die Nutzung zunächst für drei Monate. Anschließend kann der Arzt oder die Ärztin prüfen, ob die DiGA hilfreich war und eine Verlängerung beantragen. Viele Patienten nutzen die Apps dauerhaft, da sie den Alltag erleichtern und die Gesundheit unterstützen.
Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).
Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.